Planungsphase
Baustellen sind europaweit die gefährlichsten Arbeitsbereiche
Wir analysieren bereits in der Planungsphase die auftretenden Gefährdungen und koordinieren frühzeitig die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dazu stehen wir im ständigen Dialog mit den an der Planung und Ausführung des Bauvorhabens Beteiligten.
Unser Leistungsbild
umfasst während der Planungsphase je nach Vereinbarung:
- Koordinieren der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
- Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und den anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- SiGe-Plan ausarbeiten und an den Planungsprozess anpassen
- Erstellen einer Baustellenordnung
- Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten
- Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen, gegebenenfalls Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe
- Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden
- Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde